Foto: 7Visuals - Oskar Eyb
A n s p r e c h p a r t n e r :
Denise Buchert & Marc Wenger
MWM-Consulting
Dipl. Betriebswirt
Marc Wenger
Seracher Str. 91
73732 Esslingen am Neckar
Telefax 0711.300 96 24
Teilnahmebedingungen / AGB – GOLD-RUN Ausfahrten /Business Partnerschaft
- Verbindlichkeit der Anmeldung Mit der Zusage durch den Veranstalter und der Bestätigung durch den Teilnehmer gilt die Anmeldung als verbindlich.
- Reservierung und Zahlung Die Reservierung wird erst nach vollständigem Eingang der Reisekosten wirksam.
- Rückerstattung Nach Beginn der Reise ist eine Rückerstattung des Reisepreises ausgeschlossen.
- Nichtantritt der Reise
- Bei Nichtantritt aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt wird kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises gewährt.
- Stattdessen erhält der Teilnehmer einen anteiligen Gutschein, der für die nächste GOLD-RUN Ausfahrt eingelöst werden kann.
- Der Umfang des Gutscheins richtet sich nach den bereits entstandenen Kosten und wird vom Veranstalter nach billigem Ermessen festgelegt.
- Business Partner
- Verträge über Business-Pakete haben eine feste Laufzeit von jeweils einem Jahr.
- Eine ordentliche Kündigung ist ausschließlich bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres möglich.
- Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail).
- Sonstiges Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese Bedingungen keine abweichende Regelung enthalten.
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Haftungsfreistellung, Risikoübernahme und Teilnahmebedingungen
für die Sportwagentour „Gold Run“
1. Veranstalter
Veranstalter ist:
GOLD RUN
– nachfolgend „Veranstalter“ genannt –
2. Art der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist eine privat organisierte Freizeitveranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um:
ein Rennen
eine motorsportliche Veranstaltung
eine Gleichmäßigkeitsprüfung
eine geführte Kolonnenfahrt
Die Veranstaltung stellt keine verkehrsrechtliche Einheit dar.
Es gelten ausschließlich und uneingeschränkt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
3. Ausdrückliches Verbot von Konvoi- und Gruppenfahrten
Das Fahren im Konvoi, in geschlossenen Gruppen oder in abgestimmter Formation ist ausdrücklich untersagt.
Jeder Teilnehmer fährt:
vollständig eigenständig
ohne organisatorische Führung
ohne gruppenbezogene Koordination
ohne gemeinsame Geschwindigkeits- oder Routenabstimmung
Treffpunkte dienen ausschließlich dem sozialen Austausch und organisatorischen Zwecken.
Eine gemeinsame Fahrt oder Veranstalter-geführte Straßenbenutzung findet nicht statt.
Etwaige eigenständige Abstimmungen zwischen Teilnehmern erfolgen ausschließlich privat und außerhalb der Verantwortung des Veranstalters.
4. Vollständige Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer übernimmt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für:
sein Fahrverhalten
seine Geschwindigkeit
seine Fahrzeugbeherrschung
sämtliche Verkehrsverstöße
sämtliche verursachten Schäden
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Überwachungs-, Kontroll- oder Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des individuellen Fahrverhaltens.
5. Umfassender Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für:
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
Schäden an Fahrzeugen
Schäden zwischen Teilnehmern
Schäden durch Dritte
mittelbare Schäden
Folgeschäden
Nutzungsausfall
entgangenen Gewinn
Abschleppkosten
Wertminderung
Bußgelder, Punkte oder Führerscheinmaßnahmen
Die Haftung des Veranstalters ist – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die entstehen durch:
Fahrfehler anderer Teilnehmer
Witterung
Straßenzustand
Verkehrsaufkommen
Baustellen
unklare Streckenführung
fehlerhafte Navigation
Empfehlungen oder Routenvorschläge
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleiben unberührt.
6. Risikoübernahmeerklärung
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich:
dass ihm die besonderen Risiken leistungsstarker Fahrzeuge bewusst sind
dass ihm die Gefahren kurvenreicher Strecken bekannt sind
dass er freiwillig an der Veranstaltung teilnimmt
dass er sämtliche Risiken eigenverantwortlich übernimmt
Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche gegen den Veranstalter, soweit gesetzlich zulässig.
Dies gilt auch für Ansprüche von:
Beifahrern
Erben
Versicherungen
Dritten, die über den Teilnehmer Ansprüche geltend machen
7. Versicherung und Freistellung
Der Teilnehmer bestätigt:
das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung
das Bestehen ausreichender Deckungssummen
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit seinem Verhalten stehen.
Dies umfasst auch Rechtsverfolgungskosten.
8. Kein Rechtsanspruch
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Veranstalters.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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A N M E L D U N G / W A R T E L I S T E
*****Gold Run Sportwagenreisen
- unverb. Anfrage -